Weiden i.d.OPf. – Geschäftsführer Bastian Braun von Valeo IT Services International GmbH mit Sitz in Luhe-Wildenau überreichte an Geschäftsführer Josef Argauer einen fabrikneuen E-Scooter und unterstützt damit die Verkehrssicherheitsarbeit der Ortsverkehrswacht Weiden i.d.OPf.
Mit dem zusätzlichen E-Scooter ist man für die anstehenden Kurse an den weiterführenden Schulen in Weiden i.d.OPf. gerüstet, demnächst an der Europaberufsschule. Vor Ort werden die Schülerinnen und Schüler über rechtliche und sicherheitsrelevante Aspekte informiert. Zugleich werden Fahrtrainings angeboten, um sich mit dem modernen Fortbewegungsmittel vertraut zu machen und so die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Josef Argauer (rechts) von der Ortsverkehrswacht bekommt vom Geschäftsführer Bastian Braun (links) der Valeo IT Services International GmbH einen E-Scooter überreicht.
Hier der Beitrag im Oberpfalzecho!
Kurze rechtliche Abhandlung: siehe hier
- E-Scooter (max. 20 km/h bbH) dürfen bereits ab dem 14. Lebensjahr geführt werden und sind fahrerlaubnisfrei; es besteht keine Helmpflicht, wird aber empfohlen;
- es muss eine Typengenehmigung vorliegen und eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen, nachweislich mit einer Versicherungsplakette;
- ab 01. März 2026 bedarf es einer neuen Plakette mit der Schriftfarbe schwarz. Wer ohne diese Plakette fährt, begeht eine Straftat gemäß Pflichtversicherungsgesetz.
- Grundsätzlich haben E-Scooter-Lenker sich wie andere Kfz-Führer zu verhalten. Es gelten die gleichen Grenzwerte von Alkohol und Drogen, für Personen unter dem 21. Lebensjahr oder Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze.
- Radwege dürfen benutzt werden; Befahren von Gehwegen oder Fußgängerzone (sofern kein Zusatzzeichen vorhanden ist) sind tabu;








